dernamenlose hat geschrieben:Kann ja sein, dass die Stadt da dann Recht gibt. Ich wüsste nur nicht, was für eine rechtliche Grundlage es dafür gibt. Du kannst höchstens die Straße sperren, alles andere ist ein Eingriff in die Privatsphäre, den du gerichtlich angehen könntest. Innerhalb deiner vier wände kann auch die Stadt wenig machen, zumindest ist mir kein Gestz bekannt, dass solche Berechtigungen an Städte vergeben würde.
Und ich muss ganz ehrlich sagen, mir wäre es egal, was mir da vorgeschrieben wird. Wenn ich einen Termin habe oder auch nachts was vorhabe, dann gehe ich, Zettel im Briefkasten hin oder her.
Absolut verständlich.
Auf der anderen Seite geht es halt um Kontinuität.
Wenn in der einen Einstellung das Licht in der Erdgeschosswohnung im Hintergrund brennt, und in der nächsten Einstellung nicht mehr, dann wieder doch, wird das als Filmfehler ganz schnell auffallen.
Und was das Verlassen oder Betreten von Gebäuden angeht. Die Zugänge werden dann ja polizeilich abgesperrt. Da kannst du dann eben nicht mal schnell raus oder rein. Dafür wird man ja Wochen vorher schon informiert, damit man sich darauf einstellen kann. Spontane Aktionen sind dann nicht möglich.
Geht ja auch um Sicherheit. Wenn so eine Szene gedreht wird, dann darf da eben nicht irgendwer (wenn auch nur auf dem Bürgersteig) rumlaufen, egal ob das ein Anwohner ist oder nicht.
Klingt hart, ist aber so.
Da gibt es aber bestimmt Regelungen, dass es alle 2 Stunden oder so die Möglichkeit gibt, unter Begleitung zum Haus zu kommen oder dieses zu verlassen.