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Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:06
von Casino Hille
dernamenlose hat geschrieben:Das ist gerade nun mal so. Der Paragraph steht aktuell so fest und ist gültig. Da kann und darf sich Merkel nicht einfach darüber stellen
Hätte sie auch nicht, wenn sie die Klage abgewiesen hätte. Der Paragraph lässt das offen.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:07
von DonRedhorse
Casino Hille hat geschrieben:
dernamenlose hat geschrieben:Das ist gerade nun mal so. Der Paragraph steht aktuell so fest und ist gültig. Da kann und darf sich Merkel nicht einfach darüber stellen
Hätte sie auch nicht, wenn sie die Klage abgewiesen hätte. Der Paragraph lässt das offen.
Und das ist der entscheidende Satz!

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:09
von dernamenlose
Casino Hille hat geschrieben:
dernamenlose hat geschrieben:Das ist gerade nun mal so. Der Paragraph steht aktuell so fest und ist gültig. Da kann und darf sich Merkel nicht einfach darüber stellen
Hätte sie auch nicht, wenn sie die Klage abgewiesen hätte. Der Paragraph lässt das offen.
Das musst du mir erklären. Für mich ist der eindeutig.

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
Ich frage mich, wie dieser Wortlaut überhaupt darauf kommt, dass Merkel hier irgendwas machen muss, ist mir ein Rätsel. Vom Kanzler/Kanzlerin ist hier nicht die Rede.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:11
von Maibaum
Also jetzt mal Scherz beiseite, das Gedicht ist selbst wenn man den Kontext ignoriert, so dermaßen überzogen daß man das nicht mehr ernst nehmen kann. Wer sich von sowas beleidigen lässt ist selber Schuld, und beweist nur seine Humorlosigkeit, wie auch eine etwas eingeschränkte Intelligenz.
Und natürlich hat Erdogan es mit seiner Aufregung nur erreicht daß das Gedicht jetzt fast jeder kennt, während es vorher nur einer Minderheit bekannt war, die auch zumeist verstanden hat was es bedeutet.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:12
von Casino Hille
Leutis, die Diskussion ist doch ganz einfach:

1. Merkel hatte gesetzlich gesehen zwei Möglichkeiten (§104) und ICH sage, sie hat sich für die falsche entschieden. Nicht juristisch, sondern moralisch.
2. Merkels Entscheidung sendet meiner Ansicht nach ein völlig falsches Zeichen und wird vielerorts als Kuschen vor der türkischen Politik verstanden.
3. Erdogan hat das Recht, als Privatperson zu klagen, kriegt jetzt aber dank unserer Kanzlerin eine Extrawurst aufgrund seines sozialen Status. Wer das toll findet, okay, ich finds bescheuert.
4. Erdogan ist mit seiner dämlichen Anzeige dem Streisand-Effekt aufgelaufen, was ich übrigens wirklich witzig finde.
5. Böhmermann wird vor Gericht freigesprochen werden, da er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
6. Auf dieser Welt gibt es übrigens auch richtige Probleme, die interessanter, relevanter und bedeutsamer sind als ein falsch verstandener Witz.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:12
von dernamenlose
DonRedhorse hat geschrieben:
Casino Hille hat geschrieben:
dernamenlose hat geschrieben:Das ist gerade nun mal so. Der Paragraph steht aktuell so fest und ist gültig. Da kann und darf sich Merkel nicht einfach darüber stellen
Hätte sie auch nicht, wenn sie die Klage abgewiesen hätte. Der Paragraph lässt das offen.
Und das ist der entscheidende Satz!
Es wäre eigentlich was ganz neues und per se Verfassungswiedrig, da gegen die Gewaltenteilung, wenn Merkel überhaupt einer Klage zustimmen oder sie Ablahnen kann. Das ist Aufgabe der Judikative!

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:17
von dernamenlose
Casino Hille hat geschrieben:1. Merkel hatte gesetzlich gesehen zwei Möglichkeiten (§104) und ICH sage, sie hat sich für die falsche entschieden. Nicht juristisch, sondern moralisch.
Wie kommst du jetzt auf Paragraph 104? Der hat doch gar nichts damit zu tun.
Casino Hille hat geschrieben:3. Erdogan hat das Recht, als Privatperson zu klagen, kriegt jetzt aber dank unserer Kanzlerin eine Extrawurst aufgrund seines sozialen Status. Wer das toll findet, okay, ich finds bescheuert.
Warum ignorierst du vorangegangene Aussagen eigentlich? Das findet hier wohl niemand toll, ist gerade aber nun mal rechtlich so vorgeschrieben (die Wahlmöglichkeit sehe ich in entsprechendem Paragraphen auch nach mehrmaligem Lesen immer noch nicht).
Casino Hille hat geschrieben:5. Böhmermann wird vor Gericht freigesprochen werden, da er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
Das wird sich zeigen, ist aber auf jeden Fall der Wahrscheinlichste Ausgang der ganzen Sache.
Casino Hille hat geschrieben:6. Auf dieser Welt gibt es übrigens auch richtige Probleme, die interessanter, relevanter und bedeutsamer sind als ein falsch verstandener Witz.
Das sollte sowieso klar sein.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:23
von Casino Hille
dernamenlose hat geschrieben:
Casino Hille hat geschrieben:1. Merkel hatte gesetzlich gesehen zwei Möglichkeiten (§104) und ICH sage, sie hat sich für die falsche entschieden. Nicht juristisch, sondern moralisch.
Wie kommst du jetzt auf Paragraph 104? Der hat doch gar nichts damit zu tun.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__104a.html
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:36
von dernamenlose
Casino Hille hat geschrieben:
dernamenlose hat geschrieben:
Casino Hille hat geschrieben:1. Merkel hatte gesetzlich gesehen zwei Möglichkeiten (§104) und ICH sage, sie hat sich für die falsche entschieden. Nicht juristisch, sondern moralisch.
Wie kommst du jetzt auf Paragraph 104? Der hat doch gar nichts damit zu tun.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__104a.html
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Ich komme bei den ganzen Sachen langsam durcheinander. :wink: Die 104 geht ja eigentlich um ausländische Flaggen etc. , 104 a ist dann der den du meinst. Jetzt ist nur die Frage, warum das auch für 103 gelten soll, wenn es als Zusatz bei 104 steht.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:37
von Casino Hille
Er gilt für 103. Warum musst du einen Juristen fragen. :wink:

Aber er gilt für 103, darüber wurde die letzten Tage schließlich diskutiert. Täte er das nicht, hätte Merkel gar nichts sagen brauchen und die Ermittlung wäre längst erfolgt.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 14:42
von dernamenlose
Casino Hille hat geschrieben:Er gilt für 103. Warum musst du einen Juristen fragen. :wink:
Das Inhaltsverzeichnis hilft:
Dritter Abschnitt
Straftaten gegen ausländische Staaten
§ 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
§ 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Damit bezieht sich 104a auf 102, 103 und 104. Auch wenn es mit dem Wort "nach" etwas seltsam formuliert ist. Ist das alles kompliziert :lol:
Casino Hille hat geschrieben:Aber er gilt für 103, darüber wurde die letzten Tage schließlich diskutiert. Täte er das nicht, hätte Merkel gar nichts sagen brauchen und die Ermittlung wäre längst erfolgt.
Richtig. Jetzt ist allerdings die Frage auf welcher Grundlage die Bundesregierung die Ermächtigung erteilen soll, bzw. warum Merkel das alleine entscheiden kann/soll/darf? Sie ist zwar Regierungschef, aber nicht die Regierung. Folglich müsste die Entscheidung doch von der großen Koalition kommen, oder nicht?

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 15:56
von Gernot
soweit ich das mitbekommen habe: die einen aus der koalition waren dafür, die anderen dagegen. deshalb haben sie merkel entscheiden lassen.

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 16:16
von Casino Hille
dernamenlose hat geschrieben:Jetzt ist allerdings die Frage auf welcher Grundlage die Bundesregierung die Ermächtigung erteilen soll, bzw. warum Merkel das alleine entscheiden kann/soll/darf?
Das ist doch völlig unwichtig, um die Entscheidung an und für sich zu kritisieren und vor allem Merkels Vorverurteilung am Telefon.
dernamenlose hat geschrieben:Grundsätzlich sollte Erdogan das gleiche Recht haben wie jeder andere, als Privatperson wegen Beleidigung zu klagen. Nicht mehr und nicht weniger.
Na, dann sind wir uns ja einig (nicht mit Angela, aber untereinander).

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 16:26
von 001
:alien: Artikel 65GG besagt, dass der Kanzler die Richtlinien der Politik vorgibt. Aus diesem Grund kann sie "A", obwohl ihre Minister "B" sagen...

@Doni-lein:

Bei dem Stammtisch-Gequatsche, welcher auch hier gelabert wird, muss man dies als geistigen Dünnschiss bezeichnen. Wenn Du dich deshalb angesprochen fühlst, dann scheint diese Bezeichnung irgendwie zu passen bzw einen gewisse Kritik an Deine Argumentationsstruktur darzustellen, welche Dir nicht behagt. Ergo-Das ist nicht mein Problem!

@Anzügle-Mod:

Um Freddy Quinn zu zitieren:
...Junge-Komm bald wieder, bald wieder nach Haus...
8)
001

Re: Nachrichten Thread (Politik, Doku, Wissen)

Verfasst: 17. April 2016 16:49
von DonRedhorse
001 hat geschrieben::alien: Artikel 65GG besagt, dass der Kanzler die Richtlinien der Politik vorgibt. Aus diesem Grund kann sie "A", obwohl ihre Minister "B" sagen...

@Doni-lein:

Bei dem Stammtisch-Gequatsche, welcher auch hier gelabert wird, muss man dies als geistigen Dünnschiss bezeichnen. Wenn Du dich deshalb angesprochen fühlst, dann scheint diese Bezeichnung irgendwie zu passen bzw einen gewisse Kritik an Deine Argumentationsstruktur darzustellen, welche Dir nicht behagt. Ergo-Das ist nicht mein Problem!

@Anzügle-Mod:

Um Freddy Quinn zu zitieren:
...Junge-Komm bald wieder, bald wieder nach Haus...
8)
001
Na, da haben sich zwei gefunden.

Wenigstens liest Du aufmerksam das Stammtisch-Gequatsche durch. Ich hab Dich trotzdem lieb.