Thread für juristische Spitzfindigkeiten jeglicher Art

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Hallo Foristen,

manchmal kommt es vor, dass man mal abseits von Anwaltskanzleien ganz kurze, kleine rechtliche Beratung benötigt, die nicht unbedingt die Tätigkeit eines Anwalts ersetzt, aber entsprechende Meinungen Dritter können einem schon eine gewisse Richtung vorgeben.

Ich möchte in dieser Form mal den Anfang machen und es geht direkt im Thema "Mietrecht" los.

Ich bin mit meinem Bruder am 10.10.2015 in Frankfurt in meine Wohnung gezogen. 63 m² - 750 Euro Warmmiete (600 Euro Kalt, 150 Euro Nebenkosten).
Nun haben wir am 26.01.2019 ein Schreiben zur Mieterhöhung erhalten und sollen entsprechend ab März 170 Euro Nebenkosten zahlen (Erhöhung um 20 Euro) und ab April 700 Euro Kaltmiete. Insgesamt wären das dann 870 Euro Warmmiete entgegen vorab 750 Euro Warmmiete. Klar ist, dass man nach 3 Jahren eine Mieterhöhung in Höhe knapp 20 % vornehmen kann. Und in diesem Rahmen bewegt sich unsere Vermieterin. Damit habe ich auch kein Problem.

Womit habe ich ein Problem ?

Es wird im Mietanpassungsschreiben der Mietspiegelrechner Frankfurt erwähnt und folgende Abzüge bzw. Aufschläge lt. FMS genannt, die in meinen Augen strittig sind:

- Balkon, Terrasse (Anmerkung bzw. Frage: Welche Mindestgröße muss hierfür vorliegen ?)
- Hochwertiger Altbau bis 1918 (Anmerkung bzw. Frage: Wenn man sich im Detail die Ausführungen und Proportionen anschaut, so ist dann doch einiges hier sehr ungerade gebaut und auch schlecht isoliert. Vor allem kommt durch das Treppenhaus im Winter bei geöffneter Haustür ordentlich Zugluft in die Wohnung)

- Einbauküche (Anmerkung bzw. Frage: Die hier eingebaute Küche hat unsere Vermieterin NICHT gekauft und eingebaut, das ist eine Einbauküche von einer Familie, die Wohnung weit vor uns hier genutzt und die Einbauküche gekauft, eingebaut und nach Auszug in der Wohnung gelassen hat. Können die Kosten für die Einbauküche in diesem Fall auf den Mieter umgelegt werden ? Ergänzung: im Mietvertrag selbst ist darüber keine Regelung getroffen worden und die Einbauküche wird in keiner Silbe erwähnt.)

Können unter diesen Voraussetzungen diese Mieterhöhung teilweise widersprochen und angefochten werden ?

Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrungen gemacht ?
"Weiter rechts, weiter rechts ! ..... "