Henrik hat geschrieben: 10. Juni 2020 09:33
Danke für die ausführlichen Antworten auf meine Frage
Eine Sache ist mir gerade noch durch den Kopf gegangen. TND hat eine FSK-16-Freigabe. Meines Wissens nach (nur?) aufgrund der Hinrichting des wehrlosen Herrn Kaufmann. In CR erschießt Bond den wehrlosen Mollaka. Was unterscheidet die Szenen Filme denn, dass ein Film ab 16, der andere ab 12, freigegeben ist? Das kann ich nicht nachvollziehen. Haben sich die Moralvorstellungen in den 9 Jahren so stark verändert?
In CR war der Schuss zumindest nicht direkt auf den Kopf aufgesetzt. Das macht vielleicht den entscheidenden Unterschied aus.
Zum einen verschiebt sich das was für FSK 12 durchgeht nach wie vor von Jahr zu Jahr, zum anderen ist die FSK ja keine Maschine, sondern besteht aus unterschiedlichen Menschen die die (sich stets ändernden) Vorgaben nach ihren jeweiligen eigenen Auslegungen interpretieren. Auch sitzen für jede Prüfung andere Prüfer in den Ausschüssen. Das bedeutet das ein Film der auf FSK 16 geprüft wird, wenn er eine Woche später geprüft worden wäre, und dann von einer anders zusammengesetzten Gruppe, stattdessen vielleicht FSK 12 bekommen hätte. Oder auch theoretisch bei einer Neueinreichung in einer zeitnahen 2. Prüfung dann ebenfalls FSK 12 bekommt, weil die Mitglieder der 2. Gruppe einige kritische Punkte als weniger schwer wiegend einstufen. Jedenfalls gibt es unausweichlich bei der FSK auch immer wieder unlogisch anmutende Entscheidungen, die manchmal auch zu einer öffentlichen Diskussion führen.
Jeder Film kann glaube ich jederzeit neu geprüft werden, dafür muß er nur neu eingereicht werden, aber das kostet Geld. Und es gibt natürlich keine Garantie für eine günstigere Einschätzung.
GE ist glaube ich ebenfalls auf FSK 16 geprüft worden, und lief dann im Kino nur gekürzt als FSK 12. Solche Kürzungen werden übrigens nicht von der FSK verlangt, das macht der Verleih dann freiwillig für eine Neueinreichung. Aber auch wenn der Verleih die bei einer Prüfung beanstandeten Szenen rausnimmt oder abmildert, ist das, siehe oben, keine Garantie für eine niedrigere Einstufung. Die Gruppe der 2. Sichtung könnte z.b. Dinge als problematisch empfinden, die von den ersten Prüfern nicht beanstandet wurden, und dann der gekürzten Fassung trotzdem wieder FSK 16 geben.
Für eine Wiederaufführung aller Bonds in 1978 wurden z.b. alle Filme in gekürzten Fassungen neu eingereicht, und dann alle mit zwar neuen, aber eben auch leicht geschnittenen Fassungen, mit FSK 12 ins Kino gebracht.